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Ortsgemeindeausschüsse (OGA)

Auszug aus der Geschäftsordnung des Kirchenvorstands

§ 20 Ortsgemeindeausschuss

(1) Der Kirchenvorstand bildet für die Pfarrbezirke Burg-Gräfenrode, Groß-Karben, Klein-Karben, Okarben und Rendel Ortsgemeindeausschüsse.

(2) Die Ortsgemeindeausschüsse sind für folgende Themenbereiche verantwortlich:

  • Gemeindekreise, Angebote, Feste
  • Lokale Gottesdienste: Lektoren- und Küsterteam; Plan erstellt Sekretärin
  • MA-Kreis: Pflege und Gewinnung
  • lokale, kleine Bauunterhaltung
  • Kleine Anschaffungen
  • Verwaltung Gemeindehäuser und Kirche, aber Belegung zentral
  • Infos vom Gesamt-KV
  • Protokoll führen
  • Kontakt zur Kita

(3) Jedem der gebildeten Ortsgemeindeausschüsse wird innerhalb des Haushaltsplans ein Haushaltsbudget in Höhe von 500€ zur selbständigen Wahrnehmung und Beschlussfassung der o.g. Themenbereiche übertragen.

(4) Den Ausschüssen gehören jeweils die Mitglied/er des Kirchenvorstands und weitere Gemeindemitglieder des jeweiligen Gemeindebezirks an.

(5) Über Regelmäßigkeit, Uhrzeit und Ort der Sitzungen entscheidet der Ortsgemeindeausschuss selbst.

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