Ortsgemeindeausschüsse (OGA)
Auszug aus der Geschäftsordnung des Kirchenvorstands
§ 20 Ortsgemeindeausschuss
(1) Der Kirchenvorstand bildet für die Pfarrbezirke Burg-Gräfenrode, Groß-Karben, Klein-Karben, Okarben und Rendel Ortsgemeindeausschüsse.
(2) Die Ortsgemeindeausschüsse sind für folgende Themenbereiche verantwortlich:
- Gemeindekreise, Angebote, Feste
- Lokale Gottesdienste: Lektoren- und Küsterteam; Plan erstellt Sekretärin
- MA-Kreis: Pflege und Gewinnung
- lokale, kleine Bauunterhaltung
- Kleine Anschaffungen
- Verwaltung Gemeindehäuser und Kirche, aber Belegung zentral
- Infos vom Gesamt-KV
- Protokoll führen
- Kontakt zur Kita
(3) Jedem der gebildeten Ortsgemeindeausschüsse wird innerhalb des Haushaltsplans ein Haushaltsbudget in Höhe von 500€ zur selbständigen Wahrnehmung und Beschlussfassung der o.g. Themenbereiche übertragen.
(4) Den Ausschüssen gehören jeweils die Mitglied/er des Kirchenvorstands und weitere Gemeindemitglieder des jeweiligen Gemeindebezirks an.
(5) Über Regelmäßigkeit, Uhrzeit und Ort der Sitzungen entscheidet der Ortsgemeindeausschuss selbst.