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Die Kollekte

MEHR ALS EIN RASCHELN IM KLINGELBEUTEL

In jedem Gottesdienst, aber auch bei Andachten und Bibelstunden, bitten die Gemeinden um eine Geldspende. Wozu diese Kollekte verwendet werden soll und wie viel Euro bei der letzten Sammlung ein-genommen wurden, wird in den Ankündigungen bekannt gegeben.

Zweckgebundene Kollekten für ausgewählte Projekte

Das sind pro Jahr 30 Sammlungen, deren Zweck die Kirchensynode bestimmt hat. Zu ihnen gehören unter anderem Aufgaben der Diakonie, der Jugend- und Frauenarbeit, der Ökumene sowie der Kirchenmusik. Zwei Kollekten im Jahr sind verbindlich für Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vorgesehen.

Kollekten für empfohlene Projekte

Leitungsgremien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) können von den Gemeinden Kollekten erbitten. Der Kirchenvorstand entscheidet, ob er der Empfehlung folgt.

Freie Kollekten

Über die Verwendung dieser Kollekten entscheidet der Kirchenvorstand. Dabei kann er auch Empfehlungen folgen, zum Beispiel dem Wunsch eines Brautpaars bei seiner Trauung. Die Kollekte bezieht die tätige Nächstenliebe in das geistliche Geschehen des Gottesdiensts mit ein – die konkrete Hilfe für andere.

Urmutter der christlichen Kollekte ist die Sammlung des Apostels Paulus für die Gemeinde in Jerusalem. Die Bibel berichtet darüber ausführlich zum Beispiel im Zweiten Korintherbrief. Wichtig ist dabei die Verknüpfung von Gabe und Segen: „Ein jeder gebe, wie er sich’s von Herzen vorgenommen hat, nicht mit Unwillen oder aus Zwang; denn einen fröhlichen Geber hat Gott lieb.“ (2. Korinther 9,7) 

Text: EKHN

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